Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 Abs. 2 und 5 UStG, Abschn. 14.8 Abs.
Problemkreise:
Die Erteilung einer Rechnung ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, eine Verpflichtung, die jeden Unternehmer trifft. Wenn der Unternehmer bereits durch Vor- oder Anzahlungen Teile des Entgelts vereinnahmt hat, so muss er darüber eine Rechnung ausstellen. In einer Endrechnung sind die in Anzahlungs- oder Vorausrechnungen gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge wieder abzusetzen.
Siehe auch: