Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 3d UStG, Abschn. 3d.1 UStAE

Problemkreise:

Im europäischen Binnenmarkt unterliegen grenzüberschreitende Leistungen nicht der Einfuhrumsatzbesteuerung. Stattdessen unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG die innergemeinschaftlichen Erwerbe gegen Entgelt, die im Inland ausgeführt werden, der Umsatzsteuer.

§ 3d UStG enthält Regelungen zur Bestimmung des Erwerbsorts. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird danach grundsätzlich in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand des Erwerbs am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.

Siehe auch:

Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip

Dreiecksgeschäft

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Reihengeschäft

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer