Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Rechtliche Grundlagen:

§ 3 Abs. 9a UStG, Abschn. 3.2-3.4 UStAE

Problemkreise:

Unternehmer können für Leistungsbezüge für ihr Unternehmen grundsätzlich den Vorsteuerabzug geltend machen. Wenn ein Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen, für die er den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, z.B. für seinen privaten Bedarf verwendet, liegt kein entgeltlicher Vorgang vor, so dass ohne die Regelung des § 3 Abs. 9a i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 UStG der Endverbrauch nicht versteuert würde. Dies würde dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprechen.

Aus diesem Grund stellt § 3 Abs. 9a UStG folgende unentgeltliche Überlassungen den Lieferungen gegen Entgelt gleich:

die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;

die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen.

Auf unentgeltliche Zuwendungen sind, mit Ausnahme der Steuerbefreiung für Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 Abs. 5 UStG), die Umsatzsteuerbefreiungen des § 4 UStG und die Steuerermäßigungen des § 12 UStG anzuwenden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (Abschn. 3.2 Abs. 2 UStAE).

Über eine unentgeltliche Wertabgabe kann nicht mit einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG abgerechnet werden.

Die unentgeltliche Wertabgabe wird nach den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, bemessen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 500 Euro sind über den entsprechenden Zeitraum nach § 15a UStG zu verteilen.

Siehe auch:

Einkaufspreis/Selbstkosten/Ausgaben

Ort der sonstigen Leistung

Rahmen des Unternehmens

Steuerbare Umsätze (Überblick)

Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG