Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Rechtliche Grundlagen:
§
Problemkreise:
Steuerbare Umsätze i.S.v. §
Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, kommt es für die Umsatzbesteuerung grundsätzlich nicht darauf an, ob der ausführende Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die Zahlung empfängt (§
Das Inland als räumlicher Anwendungsbereich des
Das Inland ist abzugrenzen vom Ausland. Des Weiteren gilt es, die Begriffe Gemeinschaftsgebietund Drittlandsgebiet zu bestimmen, die für die Anwendung der Vorschriften zum gemeinsamen Binnenmarkt der EU von erheblicher Bedeutung sind.
Siehe auch:
Innergemeinschaftliche Lieferung