Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG, §§ 17a-17d UStDV, Abschn. 6a.1-6a.8 UStAE

Problemkreise:

Bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen erfolgt grundsätzlich eine Besteuerung im Bestimmungsland der Ware. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind daher von der Umsatzsteuer befreit. Probleme und Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung ergeben sich immer wieder hinsichtlich der Form und des Umfangs der Nachweisführung für die Steuerbefreiung durch den Unternehmer.

Siehe auch:

Ausfuhr

Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer