Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 3 Abs. 3 UStG, §§ 383 ff. HGB, Abschn. 3.1 Abs.
Problemkreise:
Bei einem Kommissionsgeschäft i.S.d. §§ 383 ff. HGB übernimmt es der Kommissionär gewerbsmäßig im eigenen Namen, jedoch für Rechnung seines Auftraggebers (des Kommittenten), Waren oder Wertpapiere einzukaufen bzw. zu verkaufen. Nach der zivilrechtlichen Beurteilung erbringt der Kommissionär durch die Geschäftsbesorgung eine sonstige Leistung. Durch § 3 Abs. 3 UStG wird diese Leistung umsatzsteuerlich zur Lieferung umqualifiziert.
Siehe auch:
Innergemeinschaftlicher Erwerb