Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§
Problemkreise:
Bei Leasingverträgen kann es sich um eine Lieferung (Kaufleasing) oder eine sonstige Leistung (Mietleasing) handeln. Die zutreffende Qualifizierung des jeweiligen Umsatzes wirkt sich auf den Leistungszeitpunkt und somit die Steuerentstehung aus. Maßgebend für die umsatzsteuerliche Beurteilung sind regelmäßig die ertragsteuerlichen Grundsätze der wirtschaftlichen Zuordnung des geleasten Wirtschaftsguts.
Siehe auch: