EuGH vom 07.05.1998
Rs C-390/96
Normen:
EGRL 6 Art. 9 Abs. 1; EWGV Art. 59 ; UStG § 3a Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1296
DB 1998, 1216

Leasing - Begriff der festen Niederlassung nach der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

EuGH, vom 07.05.1998 - Aktenzeichen Rs C-390/96

DRsp Nr. 2001/1112

Leasing - Begriff der "festen Niederlassung" nach der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

1. Der Begriff "feste Niederlassung" in Art. 9 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist so auszulegen, daß ein Unternehmen aus einem Mitgliedstaat, das eine Reihe von Fahrzeugen an Kunden vermietet oder least, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nicht allein schon aufgrund dieser Vermietung über eine feste Niederlassung in diesem anderen Mitgliedstaat verfügt.