I.
Der Antragsteller, ein eingetragener Verein, gehört zu einem Unternehmensverbund, der Altenwohn- und - pflegeheime betreibt. Zu diesem Zweck mietet er von fremden Dritten - in der Regel von Investitions- und Beteiligungsgesellschaften - die entsprechenden Räumlichkeiten längerfristig (in aller Regel für 25 Jahre) an und vermietet sie an eine seiner zahlreichen Betreibergesellschaften, an denen er (unmittelbar oder mittelbar) beteiligt ist. Zu dem Unternehmensverbund gehört auch der DWW, der ebenfalls eine Vielzahl von Tochtergesellschaften hält.
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