FG München - Urteil vom 13.05.2004
14 K 586/04
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, b ; UrhG § 94 § 95 ;

Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an Fernsehsender unterliegen dem Regelsteuersatz

FG München, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 14 K 586/04

DRsp Nr. 2006/1186

Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an Fernsehsender unterliegen dem Regelsteuersatz

1. Umsätze eines Sportrechteverwerters, der vom Fußballbund das ausschließliche Recht, alle Meisterschaftsspiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Verwertung im In- und Ausland erworben hat, aus Lizenzverträgen über die Einräumung von Nachverwertungsrechten an weitere Fernsehsender unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c oder b UStG, sondern dem Regelsteuersatz. 2. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG entspricht durch seine umfassende Verweisung auf die Rechte nach dem UrhG nicht den Vorgaben der Richtlinie 77/388/EWG.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, b ; UrhG § 94 § 95 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin beschäftigt sich mit der Akquisition und Verwertung von nationalen und internationalen Sportrechten, insbesondere von Sportfernseh-und Sportveranstaltungsrechten.