FG Nürnberg - Urteil vom 30.09.2003
II 290/02
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ; EWGRichtl 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Leistungen aus Legasthenie-Therapie umsatzsteuerfrei

FG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2003 - Aktenzeichen II 290/02

DRsp Nr. 2004/1207

Leistungen aus Legasthenie-Therapie umsatzsteuerfrei

Umsätze einer Deutschlehrerin und Pädagogin aus der Tätigkeit als Legasthenie-Therapeutin unterliegen als Leistungen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ; EWGRichtl 77/388 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin für Umsätze aus der Behandlung von LegastheniePatienten die Umsatzsteuerfreiheit beanspruchen kann.

Die Klägerin ist als Legasthenie-Therapeutin vom Jugendamt der Stadt A. anerkannt und wird von ihm im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII i.V.m. §§ 39 und 40 BSHG zur ambulanten Legasthenie-Therapie beauftragt.

Daneben erzielt die Klägerin als Dozentin an der B.schule in A. Einkünfte, deren Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 b UStG hier nicht streitig ist. Weiter erzielt sie umsatzsteuerpflichtige Einnahmen als pädagogisch-psychologische Beraterin, die für sich genommen im Streitjahr die Grenzen des § 19 Abs. 1 UStG nicht überschritten haben.