FG Münster - Urteil vom 16.10.2000
5 K 1280/97 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 463

Leistungen eines an einer Bauträgergesellschaft beteiligten Architekten

FG Münster, Urteil vom 16.10.2000 - Aktenzeichen 5 K 1280/97 U

DRsp Nr. 2001/7192

Leistungen eines an einer Bauträgergesellschaft beteiligten Architekten

1. Erbringt ein als Kommanditist an einer Bauträgergesellschaft (KG) beteiligter Architekt Leistungen an diese und werden die ihm dabei entstandenen Betriebsausgaben von der KG in der Weise übernommen, dass sie diese Betriebsausgaben in ihre eigene Buchführung einstellt und zum Ausgleich eine entsprechende Gutschrift auf ihrem gegen den Architekten (Kommanditisten) gerichteten Forderungskonto vornimmt, liegt bezüglich der Architektenleistungen ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch gegen (Sonder-) Entgelt vor. 2. Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist es ohne Bedeutung, dass die Betriebsausgaben, die dem Architekt (Kommanditist) im Zusammenhang mit seinen gegenüber der KG erbrachten Architektenleistungen entstanden sind, ertragsteuerrechtlich dessen Sonderbetriebsausgaben als Kommanditist der KG zuzuordnen sind.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Leistungen eines Gesellschafters als Architekt an als Bauträger tätige Gesellschaft umsatzsteuerbare Leistungen darstellen.