FG Köln - Urteil vom 26.06.2000
15 K 1755/91
Normen:
UStG § 3 Abs. 1 u 9; GmbHG §§ 32 a ff; HGB § 177 a;
Fundstellen:
EFG 2000, 1101

Leistungsaustausch - Umsatzsteuerliche Leistungen bei Veräußerung von Gegenständen der Besitzgesellschaft durch den vermeintlich hierzu berechtigten Konkursverwalter der Betriebsgesellschaft

FG Köln, Urteil vom 26.06.2000 - Aktenzeichen 15 K 1755/91

DRsp Nr. 2001/1922

Leistungsaustausch - Umsatzsteuerliche Leistungen bei Veräußerung von Gegenständen der Besitzgesellschaft durch den vermeintlich hierzu berechtigten Konkursverwalter der Betriebsgesellschaft

1.) Wird über das Vermögen einer Betriebsgesellschaft das Konkursverfahren eröffnet und veräußert deren Konkursverwalter als vermeintlich Berechtigter Gegenstände der Besitzgesellschaft im eigenen Namen, sind die Lieferungen ihm umsatzsteuerlich zuzurechnen. 2.) Die Betriebsgesellschaft, die die Verwertung der in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände durch den Konkursverwalter der Betriebsgesellschaft durch den Verzicht auf eine tatsächlich mögliche und erfolgversprechende gerichtliche Intervention gegen Zahlung eines Anteils am Veräußerungserlös hinnimmt, erbringt eine sonstige Leistung in Gestalt einer Duldungsleistung.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1 u 9; GmbHG §§ 32 a ff; HGB § 177 a;

Tatbestand: