BFH - Urteil vom 20.08.1998
V R 24/96
Normen:
UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 523

Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag als Sacheinlage

BFH, Urteil vom 20.08.1998 - Aktenzeichen V R 24/96

DRsp Nr. 1999/408

Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag als Sacheinlage

1. Ein Einzelunternehmer kann Wirtschaftsgüter in eine neu gegründete Personengesellschaft gegen Verschaffung der gesamthänderischen Beteiligung an der Gesellschaft einbringen. 2. Werden vom Gesellschafter lediglich Gegenstände zur Nutzung eingebracht, fehlt es im Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung an der für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erforderlichen Leistung.

Normenkette:

UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ;

Gründe: