FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.04.2001
5 K 915/98
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 S. 3 § 3 Abs. 9 ;

Leistungsaustausch oder nicht steuerbarer Innenumsatz zwischen Personengesellschaft und Grundstücksgemeinschaft mit ähnlichen Beteiligungsverhältnissen; Umsatzsteuer 1995

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.04.2001 - Aktenzeichen 5 K 915/98

DRsp Nr. 2004/3051

Leistungsaustausch oder nicht steuerbarer Innenumsatz zwischen Personengesellschaft und Grundstücksgemeinschaft mit ähnlichen Beteiligungsverhältnissen; Umsatzsteuer 1995

Erbringt eine im Immobiliensektor tätige Personengesellschaft im Rahmen ihres Unternehmens mit von ihr angestellten Arbeitnehmern Bauleistungen gegenüber einer nahezu gesellschafteridentischen Grundstücksgemeinschaft und rechnet sie diese Leistungen gesondert ab, liegen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze vor (kein nicht steuerbarer Innenumsatz). Auf daneben bestehende Absichten und Motive der Gesellschafter kommt es nicht an.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 S. 3 § 3 Abs. 9 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Erfassung der von der Grundstücksgemeinschaft "Sch., K., B." an die Klägerin für erbrachte Bauleistungen gezahlten Entgelte.