Streitig ist, ob Erstattungen, welche die Klägerin in den Streitjahren von dem Studentenwerk Stadt X erhielt, Entgelt für von ihr erbrachte steuerpflichtige Umsätze sind, oder ob diese Umsätze gem. § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei sind.
Die Klägerin ist als öffentlich-rechtlich organisierte Hochschule eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§
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