FG Düsseldorf - Urteil vom 11.03.1998
5 K 560/94 U
Fundstellen:
EFG 1998, 1163

Leistungsempfänger beim Mietvertrag

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1998 - Aktenzeichen 5 K 560/94 U

DRsp Nr. 2001/2782

Leistungsempfänger beim Mietvertrag

Sind in einem Mietvertrag über Gaststättenräume beide Ehegatten eindeutig als Mieter bezeichnet worden, kommt ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG nicht in Betracht, wenn nur ein Ehegatte die erforderliche Konzession besitzt und die Gaststätte alleine betreibt. Der Mietvertrag kann nicht dahingehend ausgelegt werden, daß der andere Ehegatte nur die Rechtsstellung eines Bürgen hat. Auch die Annahme, daß die vereinbarten Leistungen abweichend vom Zivilrecht an den die Gaststätte betreibenden Ehegatten erbracht worden sind, scheidet aus. Ein Vorsteuerabzugsrecht besteht selbst dann nicht, wenn die Ehegattengemeinschaft nicht unternehmerisch tätig wird.

Gründe: