LG Berlin - 22.09.1987 (83 T 245/87) - DRsp Nr. 1994/14324
LG Berlin, vom 22.09.1987 - Aktenzeichen 83 T 245/87
DRsp Nr. 1994/14324
Im Falle der Eheschließung zwischen einer deutschen Frau und einem ägyptischen Vater vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.1986 am 1.9.1986 ist ihr vorher nichteheliches Kind am 1.9.1986 ehelich geworden, Art. 21 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 220 Abs. 2 EG BGB. In solchen Fällen ist eine Legitimation durch Legitim-Anerkennung seitens des Vaters nach ägyptisch-hanefitischem Recht nicht möglich.