LG Duisburg - 15.02.1991 (4 S 319/90) - DRsp Nr. 1994/14456
LG Duisburg, vom 15.02.1991 - Aktenzeichen 4 S 319/90
DRsp Nr. 1994/14456
A. Es besteht keine Verpflichtung zum Einsatz des Vermögensstammes zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs Verwandter in gerader Linie (hier: pflegebedürftige Mutter), wenn dadurch der eigene angemessene Unterhalt des Pflichtigen gefährdet würde oder wirtschaftlich nicht vertretbare Nachteile entstünden. Bei übergeleiteten Ansprüchen sind die Einschränkungen des § 76BSHG gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 BSHG anwendbar. B. Altenpflegekosten zählen nicht zum Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Satz 1 BGB, da Pflegebedürftigkeit im Alter nicht "nicht-vorhersehbar" ist.
B. Ebenso: LG Hagen, FamRZ 1989, 1330; vgl. auch LSK-FamR/Hannemann, § 1601BGB LS 5: bezüglich der nicht vom Einkommen der Eltern gedeckten Mehrkosten besteht dennoch ein Unterhaltsanspruch der Eltern.
Fundstellen
FamRZ 1991, 1086
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 77
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.