LG Essen - 11.09.1992 (1 S 288/92) - DRsp Nr. 1994/14503
LG Essen, vom 11.09.1992 - Aktenzeichen 1 S 288/92
DRsp Nr. 1994/14503
Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit einer ihrer Mutter unterhaltspflichtigen, verheirateten Frau ist von dem gesamten Familieneinkommen auszugehen und sodann zu errechnen, welche Quote des Familieneinkommens nach Abzug der Selbstbehalte beider Ehegatten nach Maßgabe ihres eigenen Einkommens auf die Unterhaltspflichtige entfällt.