LG Essen vom 25.03.1980
1 T 24/80
Normen:
BGB § 1615h;
Fundstellen:
DAVorm 1980, 482, 483
LSK-FamR/Hannemann, § 1615h BGB LS 12

LG Essen - 25.03.1980 (1 T 24/80) - DRsp Nr. 1994/14522

LG Essen, vom 25.03.1980 - Aktenzeichen 1 T 24/80

DRsp Nr. 1994/14522

Auch durch Arbeitslosigkeit bedingte Änderungen in den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen, die einige Monate währen, sind als nur vorübergehend anzusehen.

Normenkette:

BGB § 1615h;

Hinweise:

Vorübergehende Umstände sind nach der ausdrücklichen Formulierung des LG Essen aaO. auf jeden Fall in einer 4 Monate dauernden Arbeitslosigkeit zu sehen. Die Entscheidung erging unter Bestätigung der Vorinstanz, AG Essen, DAV 1980, 482, wo eine Arbeitslosigkeit bis zu einem Zeitraum von einem halben Jahr pauschal als vorübergehender Zustand erachtet wurde. In diesem Sinne auch Nehlsen-von Stryk, FamRZ 1988, 225, 232.

Fundstellen
DAVorm 1980, 482, 483
LSK-FamR/Hannemann, § 1615h BGB LS 12