LG Stuttgart - 16.02.1989 (5 S 438/88) - DRsp Nr. 1994/15305
LG Stuttgart, vom 16.02.1989 - Aktenzeichen 5 S 438/88
DRsp Nr. 1994/15305
a. Eine längere Strafhaft des Unterhaltspflichtigen kann zur Herabsetzung des Regelunterhalts nach § 1615hBGB führen, selbst wenn sie durch eine vorsätzlich begangene Straftat herbeigeführt wurde.b. Die Berufung eines Strafgefangenen auf seine Leistungsunfähigkeit kann aber dann unzulässig sein, wenn sie gegen Treu und Glauben (§ 242BGB) verstoßen würde.