| Autoren: Spangenberg/Stoffers |
Bei der Lieferung neuer Fahrzeuge ist die Anwendung des § 3c UStG nach Abs. 5 ausgeschlossen. Für die Lieferung bzw. den Erwerb neuer Fahrzeuge gelten - insbesondere nach §§ 1b und 2a UStG - besondere Regelungen, die im Ergebnis immer zur Anwendung des Bestimmungslandprinzips führen.
BeispieleMöbeleinzelhändler M in Aachen hat Kunden im In- und Ausland. Er verkauft Möbelstücke an: Lösungen:
|
|
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|