Lieferung einer Hochseeyacht bei Vercharterung an Freizeitsegler durch Erwerber nicht steuerfrei
BFH, Urteil vom 13.02.1992 - Aktenzeichen V R 141/90
DRsp Nr. 1996/11390
Lieferung einer Hochseeyacht bei Vercharterung an Freizeitsegler durch Erwerber nicht steuerfrei
»Eine Sport- oder Vergnügungszwecken dienende Hochseeyacht erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Wasserfahrzeug, das i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt ist. Die Lieferung einer solchen Yacht ist auch dann nicht nach § 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 steuerfrei, wenn der Erwerber sie nicht selbst zu Sport- oder Freizeitzwecken verwendet, sondern (unternehmerisch) an Freizeitsegler verchartert.«