Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu 85 % zu tragen. Im Übrigen hat der Beklagte die Kosten zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit geänderter Steuer- und Feststellungsbescheide, die der Beklagte (das Finanzamt - FA -) nach einer beim Kläger durchgeführten Betriebsprüfung erließ.
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