Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen der Klägerin über ein in Deutschland gelegenes Warenlager.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine britische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Private Limited Company, welche ihren Sitz in Großbritannien, in XX-Road unterhält. Sie ist in der Automobil-Zulieferindustrie tätig und beliefert ihren Kunden, die A-AG, mit in Großbritannien hergestellten Aluminiumzierblenden.
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