FG Niedersachsen - Urteil vom 18.06.2015
5 K 335/14
Normen:
UStG 2005 § 3 Abs. 1; UStG 2005 § 3 Abs. 6 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2015, 2196

Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen 5 K 335/14

DRsp Nr. 2015/18450

Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland

Der unionsrechtliche Begriff der Lieferung bezieht sich nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, welche die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer. Für den Fall der Versendung oder Beförderung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG muss der Abnehmer bei Beginn der Versendung oder Beförderung feststehen. Zum Begriff des sog. Konsignationslagers. Lieferungen in ein deutsches Warenlager unterliegen im Inland nicht der USt, sofern bei Einlieferung der Waren in das Lager schon ein Kaufvertrag mit einem konkreten Abnehmer besteht.

Normenkette:

UStG 2005 § 3 Abs. 1; UStG 2005 § 3 Abs. 6 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen der Klägerin über ein in Deutschland gelegenes Warenlager.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine britische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Private Limited Company, welche ihren Sitz in Großbritannien, in XX-Road unterhält. Sie ist in der Automobil-Zulieferindustrie tätig und beliefert ihren Kunden, die A-AG, mit in Großbritannien hergestellten Aluminiumzierblenden.