FG Düsseldorf - Urteil vom 09.05.2008
1 K 5404/05 U
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; UStG (1993) § 1 Abs. 2a ; UStG (1993) § 3 Abs. 9 ; UStG (1993) § 3a Abs. 1 ; UStG (1993) § 3a Abs. 3 ; UStG (1993) § 3 Abs. 11 ; UStG (1993) § 4 Nr. 9b ; BGB § 164 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1747

Lotteriedienstleistungen; Niederländische Kunden; Gewerblicher Spielevermittler; Handeln in fremdem Namen; Einheitliche sonstige Leistung; Leistungsort; Steuerfreie Besorgungsleistungen - Spielen von deutschem Lotto im Inland für ausländische Kunden als einheitliche sonstige Leistung

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2008 - Aktenzeichen 1 K 5404/05 U

DRsp Nr. 2008/16267

Lotteriedienstleistungen; Niederländische Kunden; Gewerblicher Spielevermittler; Handeln in fremdem Namen; Einheitliche sonstige Leistung; Leistungsort; Steuerfreie Besorgungsleistungen - Spielen von deutschem Lotto im Inland für ausländische Kunden als einheitliche sonstige Leistung

1. Ein gewerblicher Spielevermittler, der für niederländische Kunden deutsches Lotto spielt und dabei die Ziehung der Lottozahlen überwacht, Spielgemeinschaften organisiert, die zu spielenden Zahlen anhand einer speziellen Computersoftware ermittelt, Garantieleistungen gewährt sowie Gewinne einlöst und auszahlt, erbringt unabhängig davon, ob er gegenüber den deutschen Lottogesellschaften in fremdem oder in eigenem Namen handelt, eine im Inland umsatzsteuerbare und -pflichtige einheitliche sonstige Leistung. 2. Die Steuerbefreiung für Lotterieumsätze findet auf diese Leistung keine Anwendung, weil sie sich nicht auf das bloße Besorgen der Teilnahmemöglichkeit am deutschen Lotto reduziert und daher keine einheitliche Besorgungsleistung i. S. v. § 3 Abs. 11 UStG ist.

Normenkette:

UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ; UStG (1993) § 1 Abs. 2a ; UStG (1993) § 3 Abs. 9 ; UStG (1993) § 3a Abs. 1 ; UStG (1993) § 3a Abs. 3 ; UStG (1993) § 3 Abs. 11 ; UStG (1993) § 4 Nr. 9b ; BGB § 164 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Umsatzsteuerpflicht der von der Klägerin erbrachten Leistungen in den Jahren 1996 bis 1999.