FG Niedersachsen - Urteil vom 23.02.2006
5 K 697/03
Normen:
UStG § 3 Abs. 9 Satz 1 § 3a ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 856
EFG 2006, 1014

Mailing-Aktion; Umsatzsteuerbarkeit; einheitliche Leistung; Komplettdienstleistung - Steuerbarkeit von Umsätzen aus so genannten Mailing-Aktionen

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen 5 K 697/03

DRsp Nr. 2006/20899

Mailing-Aktion; Umsatzsteuerbarkeit; einheitliche Leistung; Komplettdienstleistung - Steuerbarkeit von Umsätzen aus so genannten "Mailing-Aktionen"

1. Umsätze aus sog. "Mailing-Aktionen" sind als einheitliche sonstige Leistungen in Deutschland steuerbar (§ 3 Abs. 9 Satz 1 i.V.m. § 3a Abs. 1 UStG). 2. Sind die Empfänger keine Unternehmer sondern karitative Vereinigungen, kommt die Sonderregelung des § 3a Abs. 4 i.V.m. § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG (Leistungsort am Sitz des Empfängers) nicht in Betracht. 3. Bei einer Mailing-Aktion wird aus der maßgeblichen Sicht des Durchschnittsverbrauchers i.d.R. ein untrennbares Gesamtpaket als Komplettdienstleistung angeboten.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9 Satz 1 § 3a ;

Tatbestand:

Streitig ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution so genannter Mailings für gemeinnützige Organisationen in Italien.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 7. Juni 2001 gegründet. Einzige Gesellschafterin ist die A-Marketing International AG. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der Aufbau und der Betrieb von Direktmarketing-Aktivitäten in Italien.