I.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Schuldners entstandene Umsatzsteuerschuld eine Masseverbindlichkeit darstellt.
Herr M (Schuldner) betrieb ein Hotel mit Restaurantbetrieb. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 4. März 2005 wurde das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet und der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Schreiben vom 4. März 2005 gab der Kläger den Geschäftsbetrieb des Schuldners aus der Insolvenzmasse frei. Im Schreiben heißt es wörtlich:
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