Die Klägerin ist die Witwe des am 9. Dezember 1982 verstorbenen Karl-Heinz V. (Erblasser). Die Beklagte ist seine Erbin.
Der Erblasser und die Klägerin lebten seit 1979 getrennt. Am 11. März 1982 war der Klägerin der Scheidungsantrag des Erblassers zugestellt worden. Das Scheidungsverfahren hat sich vor Erlaß einer Entscheidung durch den Tod des Erblassers erledigt.
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