BFH - Urteil vom 14.11.2018
XI R 27/16
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4; MwStSystRL Art. 65;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 423
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 13.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7077/13

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Umsatzbesteuerung im Voraus bezahlter, zukünftiger Bestattungsleistungen

BFH, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen XI R 27/16

DRsp Nr. 2019/3432

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Umsatzbesteuerung im Voraus bezahlter, zukünftiger Bestattungsleistungen

NV: Sind in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle maßgeblichen Elemente der künftigen Bestattungsdienstleistung genau bestimmt, entsteht die Steuer für hierauf geleistete Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vom Dienstleistenden vereinnahmt worden ist.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 7 K 7077/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4; MwStSystRL Art. 65;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in den Jahren 2004 bis 2008 (Streitjahre) ein Bestattungsunternehmen und versteuerte seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten.