Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 7 K 7077/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in den Jahren 2004 bis 2008 (Streitjahre) ein Bestattungsunternehmen und versteuerte seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten.
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