Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
BGH, Beschluß vom 14.10.1981 - Aktenzeichen IVb ZB 718/80
DRsp Nr. 1994/4984
Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
A. Die Vorschrift des § 1564BGB hat, soweit sie ein gerichtliches Verfahren für die Scheidung vorschreibt, verfahrensrechtlichen Gehalt. B. Eine im Inland vorgenommene Privatscheidung einer Ausländerehe kann nicht anerkannt werden, auch wenn sie nach dem als Scheidungsstatut berufenen ausländischen Recht wirksam ist.