FG München - Urteil vom 08.06.2016
3 K 3397/14
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 S. 1a;

Maßgeblichkeit der Dauer der Grundstücksnutzung im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung für die Befreiung von der Umsatzsteuer

FG München, Urteil vom 08.06.2016 - Aktenzeichen 3 K 3397/14

DRsp Nr. 2016/17661

Maßgeblichkeit der Dauer der Grundstücksnutzung im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung für die Befreiung von der Umsatzsteuer

1. Die Dauer der Grundstücksnutzung stellt ein Hauptelement eines Grundstücksmietvertrages dar. Bei nur kurzfristiger und gegenständlich beschränkter Nutzung fehlt ein Hauptelement eines solchen Mietvertrages.2. Wenn eine Gebrauchsüberlassung von anderen wesentlichen Leistungen überlagert wird, kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG nicht in Betracht.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 S. 1a;

Gründe

I.

Streitig ist die Steuerfreiheit der Vermietung von Wohnungen an Prostituierte.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in A. Geschäftsführerin ist S.