Maßgeblichkeit von in der Vergangenheit lediglich im Rahmen von Lohnpfändungen getilgten Verbindlichkeiten
BGH, Urteil vom 07.04.1982 - Aktenzeichen IVb ZR 681/80
DRsp Nr. 1994/4884
Maßgeblichkeit von in der Vergangenheit lediglich im Rahmen von Lohnpfändungen getilgten Verbindlichkeiten
a. Hat der Unterhaltspflichtige in Jahren vor der Trennung von sich aus keine planmäßigen Zahlungen auf seine Schulden vorgenommen und ist es deshalb lediglich zu einer Rückführung der Verbindlichkeiten im Wege fortlaufender Lohnpfändungen gekommen, so ist bei der Unterhaltsbemessung die Leistungsfähigkeit nur im bisherigen Ausmaß als durch die bestehenden Verbindlichkeiten beeinflußt anzusehen und das einzusetzende Einkommen lediglich um die Pfändungsbeträge zu vermindern.
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