BGH vom 07.07.1982
IVb ZR 730/80
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 71

Mehrbedarf aufgrund laufender Kosten für ein Familienwohnheim

BGH, vom 07.07.1982 - Aktenzeichen IVb ZR 730/80

DRsp Nr. 1994/4839

Mehrbedarf aufgrund laufender Kosten für ein Familienwohnheim

Dem nach LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 70 erforderlichen Mehrbedarf kann dadurch Rechnung getragen werden, daß die laufenden Kosten für das Haus vom Einkommen des noch dort wohnenden Ehegatten nur insoweit abgesetzt werden, als sie den für dessen Wohnbedarf erforderlichen Betrag übersteigen.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Fundstellen
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 71