Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 13Teil A Abs. 1 Buchstabe b, Buchstabe c ;
Fundstellen:
BB 2004, 312
DB 2004, 234
DStRE 2004
DVBl 2004, 329
EWS 2004, 40
Vorinstanzen:
BFH, vom 14.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen V R 54/98
Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Steuerbefreiung - Psychotherapeutische Behandlungen in einer Ambulanz, die durch eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts mit nicht als Ärzten zugelassenen Diplompsychologen betrieben wird - Unmittelbare Wirkung
EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen Rs C-45/01
DRsp Nr. 2004/8201
Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Steuerbefreiung - Psychotherapeutische Behandlungen in einer Ambulanz, die durch eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts mit nicht als Ärzten zugelassenen Diplompsychologen betrieben wird - Unmittelbare Wirkung
[Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie gegen Finanzamt Gießen]
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