Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 9 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 2377
DB 2010, 2712
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Naczelny S1d Administracyjny (Polen) , vom 23.04.2009
Mehrwertsteuer; Begriff der ,Leistungen von Ingenieuren i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG; Kronospan Mielec sp. z o.o. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w Rzeszowie
EuGH, Urteil vom 07.10.2010 - Aktenzeichen Rs. C-222/09
DRsp Nr. 2010/17886
Mehrwertsteuer; Begriff der ,Leistungen von Ingenieuren' i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG; Kronospan Mielec sp. z o.o. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w Rzeszowie
Dienstleistungen, die darin bestehen, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Umwelt- und Technologiebereich auszuführen, und die von in einem Mitgliedstaat ansässigen Ingenieuren im Auftrag und zugunsten eines Dienstleistungsempfängers erbracht werden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, sind als "Leistungen von Ingenieuren" im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage einzustufen.
Tenor:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.