1. Der Umtausch eines reinen Zahlungsmittels in ein gesetzliches Zahlungsmittel und der umgekehrte Umtausch, für den jeweils eine Vergütung zu entrichten ist, die der Erbringer dieser Leistung bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, ist eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie.
2. Solche Umsätze sind nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie von der Steuer befreit.
I - Einleitung
1. Im vorliegenden Verfahren wird sich der Gerichtshof zum ersten Mal mit der Frage beschäftigen, wie der Umtausch der virtuellen Währung "Bitcoin" in konventionelle Währungen mehrwertsteuerlich zu behandeln ist. Insbesondere der Anwendungsbereich der Steuerbefreiungen für Finanzgeschäfte bedarf hierfür einer weiteren Klärung.
II - Rechtlicher Rahmen
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