EuGH - Urteil vom 15.12.2011
Rs. C-427/10
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 2; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 13 Teil B Buchst. d;
Fundstellen:
DStRE 2012, 240
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Corte suprema di cassazione (Italien) - 7.6.2010,

Mehrwertsteuer; Erstattung zu Unrecht gezahlter Steuer; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung, nach der vor verschiedenen Gerichten Klage auf Erstattung einer Nichtschuld erhoben werden kann, wobei unterschiedliche Fristen gelten, je nachdem, ob es sich um den Empfänger oder den Erbringer von Dienstleistungen handelt; Für den Dienstleistungsempfänger bestehende Möglichkeit, vom Dienstleistungserbringer nach Ablauf der für diesen gegenüber der Finanzverwaltung geltenden Klagefrist die Erstattung der Steuer zu verlangen; Grundsatz der Effektivität; Banca Antoniana Popolare Veneta SpA gegen Ministero dellEconomia e delle Finanze und Agenzia delle Entrate

EuGH, Urteil vom 15.12.2011 - Aktenzeichen Rs. C-427/10

DRsp Nr. 2012/319

Mehrwertsteuer; Erstattung zu Unrecht gezahlter Steuer; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung, nach der vor verschiedenen Gerichten Klage auf Erstattung einer Nichtschuld erhoben werden kann, wobei unterschiedliche Fristen gelten, je nachdem, ob es sich um den Empfänger oder den Erbringer von Dienstleistungen handelt; Für den Dienstleistungsempfänger bestehende Möglichkeit, vom Dienstleistungserbringer nach Ablauf der für diesen gegenüber der Finanzverwaltung geltenden Klagefrist die Erstattung der Steuer zu verlangen; Grundsatz der Effektivität; Banca Antoniana Popolare Veneta SpA gegen Ministero dell'Economia e delle Finanze und Agenzia delle Entrate