Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2015, 85
Vorinstanzen:
Högsta förvaltningsdomstol (Oberstes Verwaltungsgericht, Schweden) - 27.05.2014,
Mehrwertsteuerbefreiung beim Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Obersten Verwaltungsgerichts
EuGH, Urteil vom 22.10.2015 - Aktenzeichen Rs. C-264/14
DRsp Nr. 2015/19445
Mehrwertsteuerbefreiung beim Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung "Bitcoin"; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Obersten Verwaltungsgerichts
1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung "Bitcoin" und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen.
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