EuGH vom 14.09.2000
Rs V-384/98

Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen gemeinschaftswidrig

EuGH, vom 14.09.2000 - Aktenzeichen Rs V-384/98

DRsp Nr. 2001/1045

Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen gemeinschaftswidrig

Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, sondern auf der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen. Dass der als Sachverständiger tätige Arzt von einem Gericht beauftragt worden ist, ist insoweit ohne Belang.

Für die Praxis: