Mehrwertsteuerbefreiung von Einrichtungen, die gewerkschaftliche Ziele verfolgen
EuGH, vom 12.11.1998 - Aktenzeichen Rs C-149/97
DRsp Nr. 2001/1091
Mehrwertsteuerbefreiung von Einrichtungen, die gewerkschaftliche Ziele verfolgen
Eine Einrichtung, die Ziele "de nature syndicale" verfolgt, i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. 1 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern bezeichnet eine Organisation, deren Hauptziel die Verteidigung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder - unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehörige freier Berufe oder Personen handelt, die eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben - und deren Vertretung gegenüber betroffenen Dritten einschließlich staatlicher Stellen ist.