EGRL 6. Art. 13 Teil A Abs. 1 Nr. 18; UStG § 4 Nr. 16,;
Mehrwertsteuerbefreiung von sozialen Einrichtungen
EuGH, vom 07.09.1999 - Aktenzeichen Rs C-216/97
DRsp Nr. 2001/1070
Mehrwertsteuerbefreiung von sozialen Einrichtungen
Art. 13 Teil A Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist in dem Sinne auszulegen, daß die in den Buchst. b und g dieser Bestimmungen enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, nicht von der Steuerbefreiung ausschließen.
Normenkette:
EGRL 6. Art. 13 Teil A Abs. 1 Nr. 18; UStG § 4 Nr. 16,;