EuGH vom 07.09.1999
Rs C-216/97
Normen:
EGRL 6. Art. 13 Teil A Abs. 1 Nr. 18; UStG § 4 Nr. 16,;

Mehrwertsteuerbefreiung von sozialen Einrichtungen

EuGH, vom 07.09.1999 - Aktenzeichen Rs C-216/97

DRsp Nr. 2001/1070

Mehrwertsteuerbefreiung von sozialen Einrichtungen

Art. 13 Teil A Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist in dem Sinne auszulegen, daß die in den Buchst. b und g dieser Bestimmungen enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, nicht von der Steuerbefreiung ausschließen.

Normenkette:

EGRL 6. Art. 13 Teil A Abs. 1 Nr. 18; UStG § 4 Nr. 16,;