EuGH - Schlussantrag vom 14.05.2014
Rs. C-219/13
Normen:
Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Anhang III Nr. 6; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Korkein hallinto-oikeus [Finnland],

Mehrwertsteuerersatz für gedruckte Bücher in Abgrenzung zu abgespeicherten Büchern auf elektronischen Datenträgern; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

EuGH, Schlussantrag vom 14.05.2014 - Aktenzeichen Rs. C-219/13

DRsp Nr. 2014/13801

Mehrwertsteuerersatz für gedruckte Bücher in Abgrenzung zu abgespeicherten Büchern auf elektronischen Datenträgern; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Korkein hallinto-oikeus

Tenor:

Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem − Nr. 6 in der Fassung der Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 −sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der auf gedruckte Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, während Bücher auf anderen physischen Trägern wie CDs, CD-ROM oder USB-Sticks dem Normalsatz der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern Letztere sich aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers des betreffenden Mitgliedstaats insoweit von gedruckten Büchern unterscheiden, als sie nicht denselben Bedürfnissen dieses Verbrauchers dienen, was das vorlegende Gericht festzustellen hat.