1. Das Hessische Finanzgericht stellt eine Frage, die theoretisches Interesse und praktische Tragweite verbindet. Es geht mit wenigen Worten darum, zu erfahren, welche Rechtsfolgen für die Einfuhrumsatzsteuer der Umstand mit sich bringt, dass das deutsche Recht bestimmte Freizonen als "Ausland" einstuft. Konkret fragt das vorlegende Gericht, ob die Verbringung einer Ware in eine dieser Freizonen ihre Einfuhr in das Gebiet der Union und damit den Steuertatbestand der Einfuhrumsatzsteuer generell ausschließt.
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