FG Hessen - Beschluss vom 20.07.2016
1 V 1681/15
Normen:
UStG §§ 3 Abs. 1, 4, 9, 12; MwStSystRL Art. 14 Abs.1, 24 Abs. 1;

Metallkonto; Materialbeistellung; Werklieferung

FG Hessen, Beschluss vom 20.07.2016 - Aktenzeichen 1 V 1681/15

DRsp Nr. 2016/13944

Metallkonto; Materialbeistellung; Werklieferung

Orientierungssätze: Überträgt der Besteller von Silbermünzen von seinem Metallkonto Gewichtsguthaben an Silber auf das Metallkonto des Auftragnehmers, liegt keine Werklieferung mit Materialbeistellung vor, bei der das zur Verfügung gestellte Material aus dem Leistungsaustausch ausscheidet, sondern ein uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtiger Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Normenkette:

UStG §§ 3 Abs. 1, 4, 9, 12; MwStSystRL Art. 14 Abs.1, 24 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist die Witwe und Gesamtrechtsnachfolgerin des am xx.2015 verstorbenen X.

Herr X betrieb im Streitjahr 2012 als Einzelunternehmer einen Münz- und Edelmetallhandel.