Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Die Antragstellerin ist die Witwe und Gesamtrechtsnachfolgerin des am xx.2015 verstorbenen X.
Herr X betrieb im Streitjahr 2012 als Einzelunternehmer einen Münz- und Edelmetallhandel.
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