FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.07.2009
9 K 303/06
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Mietausgleichzahlungen bei unbeendetem Mietverhältnis kein Schadensersatz

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2009 - Aktenzeichen 9 K 303/06

DRsp Nr. 2011/2595

Mietausgleichzahlungen bei unbeendetem Mietverhältnis kein Schadensersatz

Mietausgleichszahlungen des Mieters an den Vermieter, der das Mietobjekt zu einem geringeren Entgelt an einen Dritten weitervermietet, sind bei unbeendetem Mietverhältnis kein Schadensersatz, sondern steuerpflichtiges Entgelt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zahlungen eines Mieters Schadensersatz darstellen.