FG Hessen - Urteil vom 12.02.2019
1 K 384/17
Normen:
UStG § 10 Abs. 1 S. 1-2 und S. 6;

Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus den Warenverkäufen im Zusammenhang mit sog. 0%-Finanzierungen um die Finanzierungsentgelte

FG Hessen, Urteil vom 12.02.2019 - Aktenzeichen 1 K 384/17

DRsp Nr. 2022/15243

Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus den Warenverkäufen im Zusammenhang mit sog. 0%-Finanzierungen um die Finanzierungsentgelte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 1 S. 1-2 und S. 6;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen der Klägerin an ein Finanzierungsinstitut, die diese bei ihren Kunden angebotenen sog.

0%-Finanzierungen vereinbarungsgemäß an ein Kreditinstitut leistet und deren Höhe ihren Kunden bekannt ist, die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der verkauften Gegenstände mindern.

Die Klägerin ist ein Unternehmen der A und betreibt ein B.

Ihren Kunden bietet sie im Rahmen von Verkäufen eine sog.