BFH - Urteil vom 12.01.2006
V R 3/04
Normen:
UStG (1993) § 10 Abs. 1 § 14 Abs. 2 § 17 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a, Teil C Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2006, 701
BFH/NV 2006, 1029
BFHE 213, 69
BStBl II 2006, 479
DB 2006, 761
DStR 2006, 508
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 25.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1387/02

Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch Preisnachlässe gegenüber Reisenden

BFH, Urteil vom 12.01.2006 - Aktenzeichen V R 3/04

DRsp Nr. 2006/7332

Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch Preisnachlässe gegenüber Reisenden

»1. Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers (an seinen Abnehmer der nächsten Stufe). Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. 2. Preisnachlässe, die dem Abnehmer von Reiseleistungen vom Reisebüro für eine von ihm lediglich vermittelte Reise gewährt werden, mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der vom Reisebüro dem Reiseveranstalter gegenüber erbrachten Vermittlungsleistung.«

Normenkette:

UStG (1993) § 10 Abs. 1 § 14 Abs. 2 § 17 Abs. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a, Teil C Abs. 1 ;

Gründe: