FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 05.07.2021
7 V 7073/21
Normen:
UStG § 14c; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 787

Möglichkeit eines weiteren Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über Palettenlieferungen

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2021 - Aktenzeichen 7 V 7073/21

DRsp Nr. 2021/12266

Möglichkeit eines weiteren Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über Palettenlieferungen

Tenor

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2018 vom 12.11.2020 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 24.11.2021 ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 14 % der Antragstellerin und zu 86 % dem Antragsgegner auferlegt.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14c; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Die Beteiligten streiten darum, ob der Antrag betreffend das Streitjahr 2019 zulässig ist und in der Sache, ob der Antragstellerin ein weiterer Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Palettenlieferungen zusteht.

Gegenstand der Antragstellerin, einer im Jahre 2017 gegründeten GmbH, war und ist der Handel von Leergut und Transport. Sie war zunächst in B... ansässig und verlegte im Jahre 2020 ihren Sitz in die Gemeinde C.... Der Schwerpunkt der Tätigkeit bestand und besteht im Handel mit Holzpaletten, die sie von einer großen Zahl an Lieferanten bezog und bezieht. Daneben handelte die Antragstellerin u.a. auch mit Gitterboxen.